Verkaufs- und Lieferbedingungen


UNTEN SEHEN SIE DIE ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUF VON FREMCO PRODUKTEN

GÜLTIG AB 1. JANUAR 2024

1. GÜLTIGKEIT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen,
Auftragsbestätigungen und Lieferungen von Produkten/Maschinen von Fremco A/S an jeden Käufer. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Vereinbarungen, bei denen Fremco A/S eine Dienstleistung erbringt. Die Lieferbedingungen sind zwischen Fremco A/S und dem Käufer gegenseitig bindend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Fremco A/S ist nicht an die vom Käufer festgelegten Bedingungen gebunden, die von den Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, es sei denn, solche Bedingungen werden schriftlich zwischen Fremco A/S und dem Käufer vereinbart. Fremco A/S ist nicht an die vom Käufer festgelegten Bedingungen gebunden, auch wenn Fremco A/S diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.

2. ANGEBOTE
Wenn Fremco A/S Angebote macht, die keine bestimmte Frist enthalten, verfällt das Angebot nach 30 Tagen ab dessen Datum. Bis Fremco A/S die Annahme des Käufers erhält und eine Auftragsbestätigung vorliegt, ist Fremco A/S berechtigt, Vereinbarungen mit Dritten in Bezug auf das Angebot mit der Wirkung abzuschließen, dass das Kaufangebot ohne weitere Ankündigung erlischt.

3. PREIS
Alle Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Käufer ist bis zur Lieferung verpflichtet, Preisänderungen aufgrund dokumentierter Kostenerhöhungen für Fremco A/S aufgrund von Änderungen der Wechselkurse, Zölle, Steuern, Zölle usw. im Zusammenhang mit der Lieferung zu akzeptieren. Bei Bestellungen unter 100 Euro berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro.

4. ZAHLUNG
Die Zahlung hat spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu erfolgen. Wenn die Lieferung aufgrund von Bedingungen des Käufers verschoben wird,
ist der Käufer dennoch verpflichtet, eine Zahlung an Fremco A/S zu leisten, als ob die Lieferung rechtzeitig erfolgt wäre, sofern nichts anderes schriftlich mit Fremco A/S
vereinbart wurde. Bei verspäteten Zahlungen fallen nach geltendem Recht Zinsen an. Der Käufer ist nicht berechtigt, Gegenforderungen gegen Fremco A/S aufzurechnen, die Fremco A/S nicht schriftlich anerkannt hat, und hat kein Recht, einen Teil des Kaufpreises wegen Gegenforderungen jeglicher Art zurückzuhalten.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
Fremco A/S behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis der volle Kaufpreis und die entstandenen Kosten an Fremco A/S bezahlt sind.

6. LIEFERUNG
Die Produkte werden ab Werk (Incoterms 2010) von der Adresse der Fremco A/S oder von jedem anderen von Fremco A/S mitgeteilten Ort geliefert. Fremco A/S wählt die Transportart, sofern nichts anderes mit dem Käufer vereinbart. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

7. VERZÖGERUNG
Liefert Fremco A/S nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Käufer die Lieferung innerhalb einer letzten angemessenen Frist schriftlich verlangen. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist, ist der Käufer berechtigt, den Kauf zu stornieren. Darüber hinaus kann der Käufer jedoch keine Ansprüche gegen Fremco A/S wegen Verspätung geltend machen.

8. VERPACKUNG
Einwegverpackungen sind in den vereinbarten Preisen enthalten, sofern sich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Einwegverpackungen werden bei Rückgabe nicht gutgeschrieben. Falls Ihre Maschine zur Wartung oder Reparatur eingeschickt werden muss, ist es wichtig, dass die Maschine in der Originalverpackung verpackt und versandt wird. Wenn Sie eine nicht originalverpackte Maschine an Fremco senden, senden wir diese auf Kosten des Kunden/Empfängers in einer neuen Originalverpackung zurück.

9. PRODUKTINFORMATION
Alle Produktinformationen – ob sie von Fremco A/S oder einem Geschäftspartner von Fremco A/S stammen – einschließlich Angaben zu Gewicht, Abmessungen, Kapazität oder anderen technischen Daten in der Katalogbeschreibung, im Prospekt, in der Werbung usw. dienen der Veranschaulichung und sind nur insoweit bindend, als Fremco A/S ausdrücklich im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung darauf Bezug nimmt. Spezifische Anforderungen des Käufers sind nur insoweit verbindlich, als Fremco A/S sie schriftlich bestätigt.

10. GESCHÜTZTE INFORMATIONEN UND VERTRAULICHKEIT
Alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, einschließlich Zeichnungen und technischer Unterlagen, die Fremco A/S dem Käufer übergibt, bleiben Eigentum von Fremco und müssen vom Käufer als solches behandelt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Fremco A/S nicht kopiert, vervielfältigt, an Dritte übertragen oder für andere als die beabsichtigten Zwecke verwendet werden. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Herstellerprodukte oder Teile, die mit der vom Käufer gekauften Fremco-Produktpalette identisch, ähnlich oder für identische Zwecke wie die FremcoProduktpalette vorgesehen sind, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit Fremco A/S vereinbart.

11. ÄNDERUNGEN
Fremco A/S behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, wenn dies ohne wesentliche Änderung der vereinbarten
technischen Spezifikationen und ohne wesentliche Änderungen der Produktform oder -funktion möglich ist.

12. REKLAMATIONEN
Der Käufer ist verpflichtet, Produkte unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu überprüfen. Fremco A/S oder ein von Fremco A/S zugelassenes Unternehmen verpflichtet sich nach eigenem Ermessen, Produkte zu reparieren oder zu ersetzen, die sich aufgrund von Verarbeitung, Konstruktion oder Material als fehlerhaft erweisen, wenn der Käufer innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung reklamiert. Der Käufer sendet nach vorheriger Absprache das Produkt an Fremco A/S oder eine von Fremco A/S zugelassene Stelle zusammen mit einem Lieferschein, in dem der angebliche Mangel angegeben ist. Versand und Transportversicherung trägt der Käufer. Das Produkt muss vollständig zurückgegeben werden. Wenn die Untersuchung ergibt, dass das Produkt keine Mängel aufweist, wird das Produkt an den Käufer zurückgesandt, der den Versand und die Transportversicherung bezahlt. Wenn die Untersuchung zeigt, dass das Produkt aufgrund unsachgemäßer Verwendung, nicht autorisierter Modifikationen oder nicht autorisierter Reparaturen defekt ist, kann der Käufer keine Ansprüche gegen Fremco A/S oder eine von Fremco A/S zugelassene Stelle geltend machen. Wenn Mängel festgestellt werden, sendet Fremco A/S oder eine von Fremco A/S zugelassene Stelle das reparierte Produkt oder ein Ersatzprodukt an den Käufer und übernimmt die ersetzten Teile oder das defekte Produkt. Fremco A/S oder ein von Fremco A/S zugelassenes Unternehmen wählt den Versand und zahlt den Versand und die Transportversicherung. Abgesehen von diesen Bedingungen kann der Käufer wegen fehlerhafter Produkte keine Ansprüche gegen Fremco A/S oder eine von Fremco A/S zugelassene Stelle geltend machen. Jegliche Reparaturen oder Änderungen des Produkts, die nicht von Fremco A/S oder einer von Fremco A/S zugelassenen Stelle oder ohne die schriftliche Zustimmung von Fremco A/S durchgeführt werden, machen das Recht auf Reklamation ungültig. Fremco A/S kann besondere Reklamationsbedingungen für Produkte und Reparaturen angeben, die von den oben genannten abweichen. Diese erscheinen im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung.

13. GARANTIE
Im Allgemeinen gewährt Fremco A/S eine 12-monatige Garantie, es sei denn, es wurde ein Servicevertrag mit erweiterter Garantie erworben. Erweiterte Garantieoptionen von bis zu 60 Monaten sind nur für Fasereinblasmaschinen verfügbar, exkl. Verschleißteile (detaillierte Verschleißteilliste auf Anfrage). Erweiterte Garantie- und Servicevereinbarungen für die Maschine müssen innerhalb eines Monats nach dem Kauf der Maschine auf der Homepage von Fremco A/S erworben werden. Erfahren Sie mehr in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fremco-Servicevertrag“. Schäden und Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, nicht autorisierte Änderungen oder nicht autorisierte Reparaturen entstanden sind, fallen nicht unter die Garantie. Wenn Fremco feststellt, dass die Maschine einer nicht autorisierten Reparatur oder Wartung unterzogen oder mit nicht originalen Ersatzteilen repariert wurde, erlischt die Garantie, unabhängig davon, ob Schäden oder Mängel aufgetreten sind oder nicht. Darüber hinaus ist Fremco A/S im Falle einer ungültigen Garantie berechtigt, eine Entschädigung gemäß den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts zu fordern, und gleichzeitig können vom Kunden im Voraus bezahlte Dienstleistungen nicht erstattet werden. Die gesamte Garantieabwicklung erfolgt jederzeit gemäß den von Fremco A/S unter „FremcoGarantieverfahren“ herausgegebenen Richtlinien, die einen integrierten Bestandteil der Gesamtvertragsgrundlage zwischen Fremco A/S und dem Kunden bilden. Maschinen, die für Miet-, Leasing- oder andere Finanzierungslösungen verwendet werden, haben nur Anspruch auf die 12-monatige Standardgarantie.

14. HÖHERE GEWALT
Fremco A/S ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren oder die Lieferung von Produkten auszusetzen, und trägt keine Verantwortung für fehlende, unvollständige oder verspätete Lieferungen ganz oder teilweise aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Fremco A/S liegen. Beispielsweise Aufstände, innere Unruhen, Krieg, Terrorismus, Feuer, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Verlangsamung, Transportmangel, Engpässe, Krankheiten, Pandemien oder Verzögerungen oder Ausfall der Lieferungen von Lieferanten, Unfälle bei Produkttests oder Mangel an Energieversorgung und auch alle anderen Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Fremco A/S liegen. Alle Rechte des Käufers werden in diesen Fällen ausgesetzt oder beendet. Weder im Falle einer Stornierung noch einer verspäteten Lieferung kann der Käufer Schadensersatz fordern oder Ansprüche gegen Fremco A/S geltend machen.

15 HAFTUNG
Fremco A/S haftet nicht für indirekte Verluste. Jegliche Haftungsforderungen gegenüber Fremco A/S sind auf den Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer beschränkt, aus dem sich die Forderung ergibt.

16. STREITIGKEITEN
Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit den durch die Verkaufs- und Lieferbedingungen geregelten Angelegenheiten entstehen, unterliegen dänischem Recht und dem dänischen Gericht in Hjørring.

Garantieverfahren

GÜLTIG AB 1. JANUAR 2024

1. ERWEITERTE GARANTIE- UND SERVICEVEREINBARUNG
Standardmäßig haben alle Fasereinblasmaschinen von Fremco A/S eine 12-monatige Garantie, es sei denn, es wurde ein Servicevertrag mit erweiterter Garantie erworben.
Erweiterte Garantie- und Servicevereinbarungen für die Maschine müssen innerhalb eines Monats nach dem Kauf der Maschine auf der Homepage von Fremco A/S erworben werden. Andernfalls wird für diese spezielle Maschine nur eine 12-monatige Garantie gewährt.

2. DEMOMASCHINEN
Für alle Demomaschinen beginnt der Garantiezeitraum sofort mit dem Rechnungsdatum von Fremco A/S. Die verbleibende Garantielaufzeit wird nach Verkauf der Demomaschine durch den Vertriebspartner auf einen Endkunden übertragen.

3. ANDERE PRODUKTE
Zubehör und ergänzende Produkte von Fremco A/S haben nur eine 12-monatige Garantie.

4. OBLIGATORISCHER BESTAND
Für obligatorische Maschinen im Lager des Fremco A/S-Vertriebspartners beginnt die Garantielaufzeit am Rechnungsdatum des Händlers an den Endkunden. Wir gewähren maximal 12 Monate, nachdem der Vertriebspartner die Maschinen bei Fremco A/S gekauft hat, als „Lagergarantielaufzeit“. Dies bedeutet insgesamt maximal 24 Monate Garantie (bis zu 12 Monate im Lagerbestand des Vertriebspartners, unbenutzt/neu), es sei denn, es wurde ein Servicevertrag mit erweiterter Garantie erworben.

5. GARANTIEREKLAMATION
Im Falle einer Garantiereklamation sendet der Vertriebspartner eine schriftliche Reklamation an Fremco A/S. Die schriftliche Reklamation sollte eine Beschreibung des Problems sowie Videos und Fotomaterial enthalten. Ein Kundenreklamationsformular finden Sie auf der Website von Fremco A/S.

6. INSPEKTION UND REPARATUR
Fremco A/S kann die Rücksendung des Produkts zur Inspektion und Reparatur verlangen. Wenn Ihre Maschine zur Wartung oder Reparatur eingeschickt werden muss, ist es wichtig, dass die Maschine in der Originalverpackung verpackt und versandt wird. Wenn Sie eine nicht originalverpackte Maschine an Fremco senden, senden wir diese auf Kosten des Kunden/Empfängers in einer neuen Originalverpackung zurück.

7. ABWICKLUNG
Fremco A/S ist verpflichtet, die schriftliche Reklamation zu prüfen und dem Vertriebspartner innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Eingang der Reklamation zu antworten. Fremco A/S kann den Vertreter des Vertriebspartners auffordern, den Standort des Endkunden zu besuchen und das defekte Gerät zu inspizieren. Entsprechend dem Ergebnis der Inspektion muss eine schriftliche gegenseitige Vereinbarung getroffen werden, um eine sinnvolle Reklamationsabwicklung einzuleiten.

8. REPARATUREN
Fremco A/S ist verpflichtet, die Mängel auf unsere Kosten zu beseitigen oder die defekten Geräte oder die defekten Teile innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen nach Erhalt der Geräte zu ersetzen.

9. VERKÄUFER-CHECKLISTE
Der Vertriebspartner und der Endkunde werden gebeten, vor einer offiziellen Reklamation gegenüber dem Verkäufer eine Vor-Ort-Prüfung gemäß der offiziellen Verkäufer-Checkliste durchzuführen. Die Checkliste ist auf Anfrage bei Fremco A/S oder durch Anmeldung über die Fremco-Webseite erhältlich.

10. SERVICE- UND WARTUNGSANFORDERUNGEN
Um die Garantie aufrechtzuerhalten, muss die Maschine jährlich gewartet werden. Der Endkunde muss sicherstellen, dass die Service- und Wartungsanforderungen für jede Maschine mit der Beschreibung in der Betriebsanleitung übereinstimmen. Wenn die Maschine nicht gewartet und gereinigt wird, kann dies zu einem Mangel an Leistung und Zuverlässigkeit sowie zum Erlöschen der Garantie führen.

11. AUTORISIERTER SERVICE
Service und Wartung sind nur gültig, wenn sie von einem zugelassenen FremcoServicezentrum oder bei Fremco A/S durchgeführt werden.

12. FRACHTKOSTEN
Die Frachtkosten vom Standort des Vertriebspartners zu Fremco A/S trägt der Vertriebspartner. Wenn die Maschine von der Garantie abgedeckt ist, werden die Rücksendekosten von Fremco A/S übernommen.

13. ERLÖSCHEN DER GARANTIE
Falls eine Maschine oder ein Produkt als Garantieanspruch an Fremco A/S gesendet wird und sich herausstellt, dass es nicht unter die Garantie fällt, ist Fremco A/S berechtigt, dem Vertriebspartner alle Kosten im Zusammenhang mit Fehlersuche, Ersatzteilen und Versand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Vertriebspartner entscheidet, die Maschine ohne Reparatur zurückzugeben oder wenn kein Fehler gefunden wird.

14. GARANTIE GILT NICHT BEI
a. Standard-Verschleißteile wie Ketten, Kettenführungsschienen, Adaptersätze, Dichtungen usw.
b. Mängeln, die auf nachlässige oder unsachgemäße Lagerung, Verwendung von minderwertigen und ungeeigneten Materialien zurückzuführen sind
c. Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen
d. Eigenständiger Designänderung
e. Verwendung falscher Hilfsgeräte wie Kompressoren, Elektroaggregate oder Hydraulikaggregate. Muss zusammen mit den empfohlenen Geräten verwendet werden.
f. Schlechter oder nachlässiger Wartung der Fasereinblasausrüstung
g. Nichtbeachtung der Betriebsanleitung