Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fremco Servicevertrag.


UNTEN SEHEN SIE DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FREMCO SERVICEVERTRAG.

GÜLTIG AB 1. JANUAR 2024

1. GÜLTIGKEIT
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen in Bezug auf den Fremco-Servicevertrag, sofern nicht anders vereinbart, in der Beziehung zwischen Fremco A/S und dem Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Fremco A/S und den Kunden gegenseitig bindend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Fremco A/S ist nicht an Bedingungen des Kunden gebunden, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, es sei denn, solche Bedingungen wurden schriftlich zwischen Fremco A/S und dem Kunden vereinbart. Sollte Fremco A/S solchen Bedingungen des Kunden nicht widersprochen haben, ist Fremco A/S dennoch nicht an sie gebunden.
1.2 Der Servicevertrag gilt für die von Fremco A/S bereitgestellte Maschinenseriennummer (an der Maschine angebrachtes Schild). Der Vertrag gilt nicht für andere Maschinen oder Teile, die nicht an dieser Maschine angebracht sind.

2. DEFINITIONEN
2.1 Werktag (anwendbare Werktage in Dänemark abzüglich Wochenenden und Feiertagen) – bezeichnet einen Tag, an dem Fremco A/S für Geschäftstätigkeiten geöffnet ist (außer an Wochenenden und Feiertagen).
2.2 Kunde bezeichnet das Unternehmen und die Person, die den Vertrag unterzeichnet.
2.3 Fremco bedeutet Fremco A/S.
2.4 Vertragszahlung bezeichnet die Zahlung(en), die der Kunde für die Registrierung für den Fremco-Servicevertrag leistet.
2.5 Vertragsgebühr bezeichnet die jährliche oder vollständige Zahlung für den Fremco-Servicevertrag.
2.6 Verschleißteile sind Hilfswerkzeuge, die nicht fester Bestandteil der Maschine sind, z. B. Ketten, Antriebsrad, Kettenführungsschienen, Kabeldichtungen, Batterien, Adapterplatten, Kettenradlager, Kettenrad für Hydraulikmotor usw. Fordern Sie von Fremco eine Liste der Verschleißteile für die jeweilige Maschine an.
2.7 Vertragslaufzeit bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung, wie sie in der Vereinbarung von Fremco festgelegt ist, einschließlich aller verlängerten Fristen, wenn die Vereinbarung nicht zuvor gekündigt wurde.
2.8 Die Vereinbarung bezeichnet die gesamte Vertragsgrundlage zwischen dem Kunden und Fremco, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.9 Die vereinbarten Zahlungsbedingungen beziehen sich auf jährliche oder vollständige Zahlungen, die im kommenden Zeitraum in bar fällig werden. Ein Zeitraum ist definiert als mindestens ein volles Jahr der Vereinbarung, beginnend am 1. Tag eines jeden Monats für den folgenden 12-Monats-Zeitraum.
2.10 Die Maschine bezeichnet die spezifische Maschine, die im Fremco-Servicevertrag enthalten ist. Die spezifische Maschine wird anhand der von Fremco bereitgestellten Maschinenseriennummer (an der Maschine angebrachtes Schild) identifiziert und in der Rechnung angegeben.

3. LEISTUNG VON FREMCO
3.1 Fremco zahlt die Kosten für einen jährlichen Standardservice und die Service-Kits, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Maschine wieder voll funktionsfähig ist, mit Ausnahme von Verschleißteilen, die zu Lasten des Kunden gehen. Der Vertrag umfasst auch die Reparatur der Maschine im Falle einer Störung, sofern die Maschine nicht missbräuchlich verwendet oder grob fahrlässig beschädigt wurde. Alle Reparaturkosten, die nicht durch die Garantie abgedeckt sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.2 Wenn die Maschine nicht funktionsfähig ist, muss der Kunde dies umgehend bei Fremco reklamieren, das den Service unverzüglich veranlassen muss, sobald die Maschine Fremco zur Verfügung steht. Wenn der Kunde beschließt, eine Maschine zu leihen, bleibt diese Maschine Eigentum von Fremco oder dem Fremco-Servicezentrum. Der Kunde schließt eine Versicherung für das Leihgerät ab, solange es in seinem Besitz ist. Der Kunde ist verpflichtet, das Leihgerät im selben Zustand wie bei Erhalt, abgesehen von Verschleiß, zurückzugeben. Unterlässt der Kunde dies, werden dem Kunden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
3.3 Wenn das Fremco-Servicecenter die Maschine des Kunden innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalten.Des defektes Geräts repariert hat, wird die Anfrage für ein Leihgerät storniert.
3.4 Auf Verlangen von Fremco, das mindestens 60 Tage im Voraus angekündigt werden muss, hat der Kunde die Maschine Fremco zur Verfügung zu stellen, damit Fremco den Service beginnen kann.
3.5 Fremco kann wählen, ob der Service in eigenen Räumlichkeiten durchgeführt wird (in diesem Fall kann Fremco den spezifischen Reparaturort bestimmen) oder in den Räumlichkeiten des Kunden, in denen die Maschine verwendet wird. Fremco ist berechtigt, die Dienstleistung von einem zertifizierten Unterlieferanten erbringen zu lassen.
3.6 Wenn die Maschine zur Wartung zu Fremco oder einem benannten Servicezentrum gebracht werden muss, bestellt und bezahlt der Kunde den Hin- und Rücktransport, einschließlich einer etwaigen Transportversicherung.
3.7 Sollte die Leistung von Fremco mangelhaft sein, muss der Kunde dies bei Fremco unverzüglich reklamieren, und Fremco muss innerhalb einer angemessenen Frist Maßnahmen zur Behebung der Mangelhaftigkeit ergreifen.
3.8 Mangels ausdrücklicher Vereinbarung kann der Kunde einen Fremco-Servicevertrag nur in Verbindung mit dem Kauf einer neuen Maschine von Fremco abschließen.
3.9 Ungeachtet der obigen Ausführungen sind alle Verluste oder Schäden an der Maschine, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder andere Nichteinhaltung durch den Kunden verursacht wurden, von der Deckung im Rahmen dieser Vereinbarung ausgenommen. Ansprüche, die durch unsachgemäße Verwendung der Maschine oder durch eine Verwendung verursacht werden, die nicht der Bedienungsanleitung, dem Wartungsleitfaden, dem Fremco-E-Learning oder den geltenden Vorschriften entspricht, fallen nicht unter die Vereinbarung.
3.10 Fremco behält sich das Recht vor, die Vertragsgebühr mit einer Vorankündigungsfrist von einem Monat anzupassen.

4. LEISTUNG DES KUNDEN
4.1 Der Kunde bestätigt, dass er die Bedingungen für die Arbeit mit Fasereinblasgeräten von Fremco gelesen und verstanden hat. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass die Geräte nur von einer qualifizierten und kompetenten Person betrieben werden, die gemäß den Handbüchern und Empfehlungen von Fremco, wie in Fremcos Betriebshandbüchern, Anweisungen und Sicherheitswarnungen dargelegt, ordnungsgemäß unterwiesen wurde. Jede Nichtbeachtung führt zum Erlöschen aller Rechte aus diesem Fremco-Servicevertrag.
4.2 Sofern nicht anders angegeben, gelten die angegebenen Preise für eine jährliche oder vollständige Vertragslaufzeit. Der Fremco-Servicevertrag beginnt an dem Tag, an dem der Kunde den Vertrag unterzeichnet.
4.3 Die Vertragsgebühr ist zu Beginn der Vertragslaufzeit zu entrichten und wird im Voraus in Rechnung gestellt. Die Vertragslaufzeit muss den gewählten Zeitraum umfassen und eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr haben. Jahreslaufzeiten verlängern sich automatisch, sofern der Vertrag nicht im Voraus gekündigt wurde.
4.4 Wenn der Kunde keine Zahlung an Fremco im Rahmen des Vertrags bis zum Fälligkeitsdatum leistet, zahlt der Kunde, ohne die Rechtsansprüche von Fremco gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuschränken, Zinsen auf einen solchen überfälligen Betrag in Höhe von 2 % pro Monat oder ggf. der gesetzlich festgelegten Höchstrate. Zinsen fallen monatlich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, sei es vor oder nach einer Zahlungserinnerung. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.
4.5 Alle im Rahmen der Vereinbarung fälligen Beträge sind vollständig ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehalten von Steuern) zu zahlen.
4.6 Voraussetzung für das Recht des Kunden, die Privilegien gemäß der Vereinbarung zu erhalten, ist, dass der Kunde:
(I) die Maschine auf eigene Kosten und jederzeit während der Vertragslaufzeit in einem guten und soliden Zustand betreibt und wartet, um sie so voll funktionsfähig zu halten, wie sie zu Beginn des Vertragsverhältnisses war (nur normaler Verschleiß ist davon ausgeschlossen).
(II) das Gerät nur für den Zweck verwendet, für den es entwickelt wurde, um sorgfältig, umsichtig und in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung zu arbeiten. Der Kunde darf außer der routinemäßigen täglichen Wartung keine Arbeiten in oder an der Maschine durchführen oder Änderungen, Modifizierungen, Umbauten oder Reparaturen an der Maschine vornehmen und er darf auch keine dritte Person mit besagten Aktivitäten betrauen.
(III) alle Gesetze, Vorschriften, Regeln oder Verordnungen von rechtmäßig errichteten Behörden in Bezug auf den Besitz, die Verwendung, die Lagerung und den Transport der Maschine befolgt und gegebenenfalls alle möglichen Genehmigungen für die Verwendung innerhalb oder außerhalb des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) einholt.
(IV) Fremco umfassend über alle wesentlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Geräten auf dem Laufenden hält.
4.7 Fremco behält sich das Recht vor, vor Beginn oder während der Vertragslaufzeit einen Nachweis über eine solche erfüllte Verpflichtung zu verlangen.
4.8 Der Kunde muss Fremco oder seinen Vertretern gestatten, die Geräte zu jeder angemessenen Zeit zu inspizieren und zu diesem Zweck das Gelände oder andere Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Maschine befindet, und muss angemessenen Zugang und angemessene Einrichtungen für solche Inspektionen gewähren.

5. VEREINBARUNGSDAUER
5.1 Die Vertragslaufzeit ist im Vertrag für neue Maschinen bis maximal fünf (5) Jahre nach Kaufdatum festgelegt. Der Vertrag und die Garantie können nur nach Annahme durch Fremco über 5 Jahre hinaus verlängert werden, wenn der Vertrag nicht vor seinem Ablauf gekündigt wird, gerechnet ab dem 1. Tag eines Monats.

6. HAFTUNG
6.1 Die Haftung von Fremco gegenüber dem Kunden beschränkt sich auf die Haftung für direkte Verluste, die der Kunde erleidet. Folglich ist Fremco von der Haftung für indirekte Verluste, entgangenen Gewinn usw. befreit, insbesondere im Hinblick auf:
• Umsatzverlust
• Geschäftsverlust
• Indirekte oder Folgeschäden, unabhängig von ihrer Ursache und möglicher Vorhersehbarkeit
• Unangemessener Betrieb (d. h. falsches Hydraulikaggregat, Öffnen von Maschinen ohne Genehmigung von Fremco oder von einem zugelassenen Servicezentrum usw.)
• Beschädigen der Software durch Hochladen externer Nicht-Fremco-Programme
• Ersatz, wenn die Maschine nicht mehr repariert werden kann
• Verlust, Diebstahl oder Vandalismus
6.2 Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art gegenüber Fremco in Bezug auf die Ausfallzeit geltend zu machen.
6.3 Fremco ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Lieferung gemäß diesem Vertrag auszusetzen, und ist frei von der Verantwortung für fehlende, unvollständige oder verspätete Lieferungen ganz oder teilweise aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Fremco liegen. Beispielsweise Aufstände, innere Unruhen, Krieg, Terrorismus, Feuer, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Verlangsamung, Transportmangel, Engpässe, Krankheiten, Pandemien, Epidemien oder Verzögerungen oder Ausfall der Lieferungen von Lieferanten, Unfälle bei Produkttests oder Mangel an Energieversorgung und auch alle anderen Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Fremco liegen. Alle Rechte des Kunden werden in solchen Fällen ausgesetzt oder beendet. Weder im Falle einer Stornierung noch einer verspäteten Lieferung kann der Kunde Schadensersatz verlangen oder Ansprüche gegen Fremco geltend machen.
6.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Fremco und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Partner von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten (einschließlich Rechtskosten auf Basis vollständiger Entschädigung) freizustellen und schadlos zu halten, wie auch immer sie entstehen oder auftreten, in Bezug auf:
• Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Kunden, ob Eigentum oder Abonnement, das sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags ergibt; oder
• Verletzung oder Tod einer Person, die vom Kunden beschäftigt oder beauftragt wird, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags ergibt.
Darüber hinaus deckt der Vertrag keine Stoßschäden ab, die z. B. durch Herunterfallen des Geräts verursacht wurden.
6.5 Bei Beendigung des Vertrages, unabhängig von Gründen, ist der Kunde von der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art gegenüber Fremco ausgeschlossen, unabhängig davon, ob diese Ansprüche insbesondere Mängel an der Maschine, Unzulänglichkeiten bei der erbrachten Leistung, Mängel eines eingebauten Serviceteils oder direkten oder indirekten Schaden aufgrund eines Mangels betreffen, einschließlich entgangenen Gewinns, es sei denn, dass dem Kunden ein

7. ANGEBOTE
7.1 Wenn Fremco ein Angebot macht, das keine bestimmte Frist enthält, verfällt das Angebot nach 30 Tagen ab dessen Datum.

8. PREIS
8.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Kunde ist bis zur Lieferung verpflichtet, Preisänderungen zu akzeptieren, die sich aus nachgewiesenen erhöhten Kosten für Fremco aufgrund von Änderungen der Wechselkurse, Zölle, Steuern, Abgaben usw. im Zusammenhang mit der Lieferung ergeben.

9. ZAHLUNG
9.1 Die Zahlung hat spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu erfolgen. Wenn die Lieferung aufgrund der Bedingungen des Kunden verschoben wird, ist der Kunde dennoch verpflichtet, alle Zahlungen an Fremco so zu leisten, als ob die Lieferung rechtzeitig erfolgt wäre, sofern nichts anderes schriftlich mit Fremco vereinbart wurde.
9.2 Bei verspäteten Zahlungen fallen nach geltendem Recht Zinsen an. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen gegen Fremco ohne vorherige schriftliche Bestätigung von Fremco aufzurechnen, und hat kein Recht, einen Teil der Vertragszahlung aufgrund von Gegenforderungen gleich welcher Art zurückzuhalten.

10. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
10.1 Durch den Abschluss des Fremco-Servicevertrags erkennt der Kunde an und bestätigt, dass der Kunde die Datenschutzrichtlinie (DSGVO) von Fremco erhalten, gelesen und verstanden hat und ihr zustimmt.

11. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
11.1 Alle geistigen Eigentumsrechte gehören Fremco.
11.2 In Bezug auf Software, falls geliefert, gelten die folgenden Bestimmungen: Softwarelizenzen oder -rechte gehören Fremco.
11.3 Jegliche Software, die von Fremco geliefert und nur auf einem Computersystem verwendet wird, sowie die Software und/oder die Lizenz zu ihrer Verwendung dürfen nicht kopiert werden.

12. BEENDIGUNG
12.1 Im Falle einer wesentlichen Pflichtverletzung einer Partei ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts zu verlangen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt oder eingeschränkt ist.
12.2 Jede Nichtzahlung der Servicevertragsgebühr gilt als wesentlicher Verstoß und führt zur sofortigen Kündigung des Vertrags ohne weitere Ankündigung.
12.3 Jegliches Versäumnis des Kunden, die Maschine auf entsprechende Aufforderung von Fremco zur Wartung zu Fremco zu bringen, gilt ebenfalls als wesentlicher Verstoß.
12.4 Der Verstoß oder die Nichterfüllung von Abschnitt 4.1 durch den Kunden wird als wesentlicher Verstoß betrachtet.
12.5 Im Falle einer Kündigung des Vertrages, unabhängig von Gründen, verliert der Kunde alle Rechte aus dem Vertrag ab dem Zeitpunkt der Kündigung.
12.6 Im Falle von Modifikationen, Änderungen oder Umbauten an der Maschine oder im Falle von lokalen Reparaturen an den Geräten wird der Vertrag gekündigt.
12.7 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsansprüche, die zur Verfügung stehen, kann Fremco den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
(i) der Kunde einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht zahlt und für mindestens fünf (5) Geschäftstage nach Aufforderung zur Zahlung in Verzug bleibt; wenn
(ii) der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen eine andere Bestimmung der Vereinbarung begeht und dieser Verstoß entweder nicht behoben werden kann oder (falls ein solcher Verstoß behoben werden kann) er diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von fünf (5) Geschäftstagen, nachdem er dazu aufgefordert wurde, behebt; wenn
(iii) der Kunde die Zahlung seiner Schulden aussetzt oder mit deren Aussetzung droht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen, oder die Unfähigkeit zugibt, seine Schulden zu bezahlen, oder (wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt) nach alleinigem Ermessen von Fremco als nicht in der Lage angesehen wird, seine Schulden zu zahlen; wenn
(iv) der Kunde Verhandlungen mit allen oder einer Klasse seiner Gläubiger im Hinblick auf eine Umschuldung beginnt oder einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern vorschlägt oder eingeht; wenn
(v) für oder im Zusammenhang mit der Liquidation des Kunden (als Unternehmen oder anderweitig) ein Antrag gestellt, eine Mitteilung gemacht, ein Beschluss gefasst oder eine Anordnung getroffen wird; wenn
(vi) ein Antrag auf Ernennung eines Verwalters vor Gericht gestellt oder ein Beschluss erlassen wird oder wenn eine Absichtserklärung zur Ernennung eines Verwalters abgegeben wird oder wenn ein Verwalter gegen den Kunden (als Unternehmen oder anderweitig) bestellt wird; wenn
(vii) der Kunde die gesamte oder einen wesentlichen Teil seiner Geschäftstätigkeit aussetzt oder einstellt oder mit einer Aussetzung oder Einstellung droht; oder wenn
(viii) jedes Ereignis, das mit Vorherigem vergleichbar ist, in Bezug auf jede andere gesetzliche Rechtsprechung eintritt.
12.8 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde Fremco auf Verlangen alle Vertragszahlungen und sonstigen Beträge zu zahlen, die zum Zeitpunkt einer solchen Aufforderung fällig, aber unbezahlt sind, zusammen mit allen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgelaufenen Zinsen.
12.9 Bei Beendigung des Vertrages gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch eine andere Vertragskündigung durch den Kunden, die von Fremco akzeptiert wird, hat der Kunde, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsansprüche von Fremco, Fremco auf Verlangen einen Betrag in Höhe der gesamten Vertragszahlung, die (ohne die Beendigung) fällig gewesen wäre, wenn der Vertrag vom Datum einer solchen Forderung bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortgesetzt worden wäre, zu zahlen.
12.10 Die Kündigung oder der Ablauf der Vereinbarung berührt nicht die Rechte, Rechtsansprüche oder Pflichten von Fremco, die bis zum Datum der Kündigung oder des Ablaufs entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz in Bezug auf Vertragsverletzungen zu verlangen, die am oder vor dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs bestehen.
Fremco A/S kann besondere Reklamationsbedingungen für Produkte und Reparaturen angeben, die von den oben genannten abweichen. Diese erscheinen im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung.

13. ABTRETUNG UND SONSTIGE HANDLUNGEN
(i) Fremco kann jederzeit alle oder einige seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag und ohne vorherige Ankündigung an den Kunden abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder anderweitig damit handeln.
(ii) Wenn der Kunde über eine solche Abtretung informiert wird, muss er deren Erhalt schriftlich bestätigen und, falls von Fremco verlangt, unverzüglich eine Valutabescheinigung ausfertigen und an Fremco liefern, die die Höhe einer aufgrund der Geräte gehaltenen Sicherheitsleistung, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Verzugs (durch Fremco oder den Kunden) im Rahmen der Vereinbarung und andere Informationen, die Fremco vernünftigerweise anfordern kann, bestätigt. Jeder dieser Zessionare oder Hypothekengläubiger übernimmt alle Rechte, aber keine der Verpflichtungen von Fremco im Rahmen dieser Vereinbarung, und Fremco bleibt diesen Verpflichtungen unterworfen. Der Kunde darf niemals gegenüber einem Zessionar und/oder Hypothekengläubiger eine Verteidigung, Gegenforderung oder Aufrechnung geltend machen, die der Kunde gegenüber Fremco hat. Ungeachtet einer solchen Abtretung garantieren Fremco und alle Abtretungsempfänger, dass der Kunde die Geräte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung ungestört nutzen kann. Diese Vereinbarung kommt den Erben, Rechtsnachfolgern und Zessionaren der Parteien zugute und ist für diese bindend.
(iii) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Fremco keine seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, treuhänderisch erklären oder anderweitig damit handeln.

14. GELTENDES RECHT
14.1 Diese Vereinbarung gilt als in Hjørring, Dänemark, abgeschlossen und erfüllt und ist in Dänemark durchsetzbar. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), sind geregelt von und ausgelegt in Übereinstimmung mit dänischem Recht. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von Dänemark, Hjørring, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).