Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fremco Servicevertrag.


UNTEN SEHEN SIE DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FREMCO SERVICEVERTRAG.

GÜLTIG AB 1. JANUAR 2023

1. GÜLTIGKEIT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Lieferungen von Produkten/Maschinen von Fremco A/S an jeden Käufer. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Vereinbarungen, bei denen Fremco A/S eine Dienstleistung erbringt. Die Lieferbedingungen sind zwischen Fremco A/S und dem Käufer gegenseitig bindend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Fremco A/S ist nicht an die vom Käufer festgelegten Bedingungen gebunden, die von den Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, es sei denn, solche Bedingungen werden schriftlich zwischen Fremco A/S und dem Käufer vereinbart. Fremco A/S ist nicht an die vom Käufer festgelegten Bedingungen gebunden, auch wenn Fremco A/S diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.

2. ANGEBOTE
Wenn Fremco A/S Angebote macht, die keine bestimmte Frist enthalten, verfällt das Angebot nach 30 Tagen ab dessen Datum. Bis Fremco A/S die Annahme des Käufers erhält und eine Auftragsbestätigung vorliegt, ist Fremco A/S berechtigt, Vereinbarungen mit Dritten in Bezug auf das Angebot mit der Wirkung abzuschließen, dass das Kaufangebot ohne weitere Ankündigung erlischt.

3. PREIS
Alle Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Käufer ist bis zur Lieferung verpflichtet, Preisänderungen aufgrund dokumentierter Kostenerhöhungen für Fremco A/S aufgrund von Änderungen der Wechselkurse, Zölle, Steuern, Zölle usw. im Zusammenhang mit der Lieferung zu akzeptieren. Bei Bestellungen unter 100 Euro berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro.

4. ZAHLUNG
Die Zahlung hat spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu erfolgen. Wenn die Lieferung aufgrund von Bedingungen des Käufers verschoben wird, ist der Käufer dennoch verpflichtet, eine Zahlung an Fremco A/S zu leisten, als ob die Lieferung rechtzeitig erfolgt wäre, sofern nichts anderes schriftlich mit Fremco A/S
vereinbart wurde. Bei verspäteten Zahlungen fallen nach geltendem Recht Zinsen an. Der Käufer ist nicht berechtigt, Gegenforderungen gegen Fremco A/S aufzurechnen, die Fremco A/S nicht schriftlich anerkannt hat, und hat kein Recht, einen Teil des Kaufpreises wegen Gegenforderungen jeglicher Art zurückzuhalten.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
Fremco A/S behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis der volle Kaufpreis und die entstandenen Kosten an Fremco A/S bezahlt sind.

6. LIEFERUNG
Die Produkte werden ab Werk (Incoterms 2010) von der Adresse der Fremco A/S oder von jedem anderen von Fremco A/S mitgeteilten Ort geliefert. Fremco A/S wählt die Transportart, sofern nichts anderes mit dem Käufer vereinbart. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

7. VERZÖGERUNG
Liefert Fremco A/S nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Käufer die Lieferung innerhalb einer letzten angemessenen Frist schriftlich verlangen. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist, ist der Käufer berechtigt, den Kauf zu stornieren. Darüber hinaus kann der Käufer jedoch keine Ansprüche gegen Fremco A/S wegen Verspätung geltend machen.

8. VERPACKUNG
Einwegverpackungen sind in den vereinbarten Preisen enthalten, sofern sich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Einwegverpackungen werden bei Rückgabe nicht gutgeschrieben. Falls Ihre Maschine zur Wartung oder Reparatur eingeschickt werden muss, ist es wichtig, dass die Maschine in der Originalverpackung verpackt und versandt wird. Wenn Sie eine nicht originalverpackte Maschine an Fremco senden, senden wir diese auf Kosten des Kunden/Empfängers in einer neuen Originalverpackung zurück.

9. PRODUKTINFORMATION
Alle Produktinformationen – ob sie von Fremco A/S oder einem Geschäftspartner von Fremco A/S stammen – einschließlich Angaben zu Gewicht, Abmessungen, Kapazität oder anderen technischen Daten in der Katalogbeschreibung, im Prospekt, in der Werbung usw. dienen der Veranschaulichung und sind nur insoweit bindend, als Fremco A/S ausdrücklich im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung darauf Bezug nimmt. Spezifische Anforderungen des Käufers sind nur insoweit verbindlich, als Fremco A/S sie schriftlich bestätigt.

10. GESCHÜTZTE INFORMATIONEN UND VERTRAULICHKEIT
Alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, einschließlich Zeichnungen und technischer Unterlagen, die Fremco A/S dem Käufer übergibt, bleiben Eigentum von Fremco und müssen vom Käufer als solches behandelt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Fremco A/S nicht kopiert, vervielfältigt, an Dritte übertragen oder für andere als die beabsichtigten Zwecke verwendet werden. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Herstellerprodukte oder Teile, die mit der vom Käufer gekauften Fremco-Produktpalette identisch, ähnlich oder für identische Zwecke wie die FremcoProduktpalette vorgesehen sind, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit Fremco A/S vereinbart.

11. ÄNDERUNGEN
Fremco A/S behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, wenn dies ohne wesentliche Änderung der vereinbarten
technischen Spezifikationen und ohne wesentliche Änderungen der Produktform oder -funktion möglich ist.

12. REKLAMATIONEN
Der Käufer ist verpflichtet, Produkte unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu überprüfen. Fremco A/S oder ein von Fremco A/S zugelassenes Unternehmen verpflichtet sich nach eigenem Ermessen, Produkte zu reparieren oder zu ersetzen, die sich aufgrund von Verarbeitung, Konstruktion oder Material als fehlerhaft erweisen, wenn der Käufer innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung reklamiert. Der Käufer sendet nach vorheriger Absprache das Produkt an Fremco A/S oder eine von Fremco A/S zugelassene Stelle zusammen mit einem Lieferschein, in dem der angebliche Mangel angegeben ist. Versand und Transportversicherung trägt der Käufer. Das Produkt muss vollständig zurückgegeben werden. Wenn die Untersuchung ergibt, dass das Produkt keine Mängel aufweist, wird das Produkt an den Käufer zurückgesandt, der den Versand und die Transportversicherung bezahlt. Wenn die Untersuchung zeigt, dass das Produkt aufgrund unsachgemäßer Verwendung, nicht autorisierter Modifikationen oder nicht autorisierter Reparaturen defekt ist, kann der Käufer keine Ansprüche gegen Fremco A/S oder eine von Fremco A/S zugelassene Stelle geltend machen. Wenn Mängel festgestellt werden, sendet Fremco A/S oder eine von Fremco A/S zugelassene Stelle das reparierte Produkt oder ein Ersatzprodukt an den Käufer und übernimmt die ersetzten Teile oder das defekte Produkt. Fremco A/S oder ein von Fremco A/S zugelassenes Unternehmen wählt den Versand und zahlt den Versand und die Transportversicherung. Abgesehen von diesen Bedingungen kann der Käufer wegen fehlerhafter Produkte keine Ansprüche gegen Fremco A/S oder eine von Fremco A/S zugelassene Stelle geltend machen. Jegliche Reparaturen oder Änderungen des Produkts, die nicht von Fremco A/S oder einer von Fremco A/S zugelassenen Stelle oder ohne die schriftliche Zustimmung von Fremco A/S durchgeführt werden, machen das Recht auf Reklamation ungültig. Fremco A/S kann besondere Reklamationsbedingungen für Produkte und Reparaturen angeben, die von den oben genannten abweichen. Diese erscheinen im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung.

13. GARANTIE
Im Allgemeinen gewährt Fremco A/S eine 12-monatige Garantie, es sei denn, es wurde ein Servicevertrag mit erweiterter Garantie erworben. Erweiterte Garantieoptionen von bis zu 60 Monaten sind nur für Fasereinblasmaschinen verfügbar, exkl. Verschleißteile (detaillierte Verschleißteilliste auf Anfrage). Erweiterte Garantie- und Servicevereinbarungen für die Maschine müssen innerhalb eines Monats nach dem Kauf der Maschine auf der Homepage von Fremco A/S erworben werden. Erfahren Sie mehr in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fremco-Servicevertrag“. Schäden und Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, nicht autorisierte Änderungen oder nicht autorisierte Reparaturen entstanden sind, fallen nicht unter die Garantie. Wenn Fremco feststellt, dass die Maschine einer nicht autorisierten Reparatur oder Wartung unterzogen oder mit nicht originalen Ersatzteilen repariert wurde, erlischt die Garantie, unabhängig davon, ob Schäden oder Mängel aufgetreten sind oder nicht. Darüber hinaus ist Fremco A/S im Falle einer ungültigen Garantie berechtigt, eine Entschädigung gemäß den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts zu fordern, und gleichzeitig können vom Kunden im Voraus bezahlte Dienstleistungen nicht erstattet werden. Die gesamte Garantieabwicklung erfolgt jederzeit gemäß den von Fremco A/S unter „FremcoGarantieverfahren“ herausgegebenen Richtlinien, die einen integrierten Bestandteil der Gesamtvertragsgrundlage zwischen Fremco A/S und dem Kunden bilden. Maschinen, die für Miet-, Leasing- oder andere Finanzierungslösungen verwendet werden, haben nur Anspruch auf die 12-monatige Standardgarantie.

14. HÖHERE GEWALT
Fremco A/S ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren oder die Lieferung von Produkten auszusetzen, und trägt keine Verantwortung für fehlende, unvollständige oder verspätete Lieferungen ganz oder teilweise aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Fremco A/S liegen. Beispielsweise Aufstände, innere Unruhen, Krieg, Terrorismus, Feuer, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Verlangsamung, Transportmangel, Engpässe, Krankheiten, Pandemien oder Verzögerungen oder Ausfall der Lieferungen von Lieferanten, Unfälle bei Produkttests oder Mangel an Energieversorgung und auch alle anderen Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Fremco A/S liegen. Alle Rechte des Käufers werden in diesen Fällen ausgesetzt oder beendet. Weder im Falle einer Stornierung noch einer verspäteten Lieferung kann der Käufer Schadensersatz fordern oder Ansprüche gegen Fremco A/S geltend machen.

15 HAFTUNG
Fremco A/S haftet nicht für indirekte Verluste. Jegliche Haftungsforderungen gegenüber Fremco A/S sind auf den Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer beschränkt, aus dem sich die Forderung ergibt.

16. STREITIGKEITEN
Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit den durch die Verkaufs- und Lieferbedingungen geregelten Angelegenheiten entstehen, unterliegen dänischem Recht und dem dänischen Gericht in Hjørring.